Heißa, ich habe heute Post bekommen: einen Liebesbrief von meiner Krankenkasse. Okay, sie liebt vielleicht weniger mich, sonst hätte sie mir diesen Adrenalinschub erspart, als mehr mein Geld. Und das nicht zu knapp.
Zahlte ich doch bis Ende des letzten Jahres einen Krankenkassenbeitrag von 13,8 Prozent meines Bruttogehalts. Ach ja, mein Arbeitgeber zahlt der Kasse natürlich auch noch was, den so genannten Arbeitgeberanteil. Der war früher mal genau so hoch wie das was der Versicherte zahlen muss. Heute ist er 0,9 Prozent niedriger.
Aber wenn ich ehrlich bin, ist diese Darstellung nicht korrekt. Denn eigentlich zahlen ja Arbeitgeber und Versicherter nach wie vor das gleiche, in diesem Fall also 12,9 Prozent – Nur der Versicherte muss einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent aufbringen, damit er den vollen Krankenversicherungsschutz genießt. Am Ende der Rechnung ist das Ergebnis aber das gleiche wie im vorherigen Absatz: Ich zahlte bisher 13,8 Prozent und mein Arbeitgeber 0,9 Prozent weniger.
So kriege ich heute ein Schreiben, in dem mir freundlich wie Honig ums Maul geschmiert wird, dass seit dem ersten Januar der allgemeine Beitragssatz auf 13,8 Prozent erhöht wurde, er jedoch weiterhin unterhalb des Durchschnitts in der gesetzlichen Krankenversicherung liege. Nanu, denkt man da im ersten Moment, erhöht? Habe ich nicht bisher auch immer 13,8 Prozent gezahlt? Na, das ist ja günstig…
Ach, Momentchen, da steht noch mehr: „Der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent bleibt unverändert.“ Ach, so. Der Zusatzbeitrag, von dem die Kasse hier so schreibt, als hätte sie selbst die Entscheidungsbefugnis, ihn ebenfalls zu erhöhen oder zu belassen. Den hätte ich ja fast vergessen. Man weiß halt nur, man zahlt 13,8 Prozent, und gut. Auf dem Lohnzettel ist das eh nicht weiter aufgeschlüsselt. Zahle ich also in Zukunft 14,7 Prozent. Warum sagen die das nicht gleich?
In einem Nebensatz wird dann die Beitragssatzerhöhung mit der Mehrwertsteuererhöhung begründet. Schließlich müssen geschätzte Mehrkosten von 24 Mio. Euro irgendwie bzw. von irgendwem getragen werden. (Was von Kosten- und Einnahmeschätzungen zu halten ist, habe ich ja schon einmal niedergeschrieben.)
Der Hammer steht dann aber im nächsten Absatz:
Trotz allem werden Ihre Abzüge für die Sozialversicherung geringer sein als im Vorjahr, da der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung wesentlich gesenkt wurde. […]
Da geht mir doch echt die Hutschnur hoch. Übersetzt bedeutet das nämlich so viel wie: Weil der Gesetzgeber es geschafft hat, durch verantwortungsbewussteren Umgang mit Geld die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zu senken, hat der Pflichtversicherte ja mehr Geld in der Tasche, das wir, die wir als Kasse im Gegensatz zum Bund nicht in der Lage sind, vernünftig mit dem anvertrauten Geld zu haushalten, ihm dann wieder aus der Tasche ziehen können, ohne dass er was davon merkt, weil die Gesamtbelastung ja immer noch niedriger sein wird als vorher.
Danke auch. Ich mach mich schonmal auf die Suche nach einer neuen Kasse. Oder ich frage nach einer Gehaltserhöhung, damit ich endlich in die private Krankenversicherung wechseln kann…