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Kategorie: Recht und Unrecht  

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Dienstag, 28. November 2006

Unter Lehrter Dächern

Es gibt Meldungen, über die kann ich wirklich nur noch den Kopf schütteln. Da fällt mir nix mehr zu ein. Naja, ein bisschen vielleicht.

Auf den Tag genau vor einem halben Jahr ist doch in unserer supertollen immer mehr arroganten Charme versprühenden Hauptstadt der neue Hauptbahnhof eingeweiht worden. Der alte Lehrter Bahnhof ist für rund 700 Millionen Euro von der Bahn in ein kolossartiges Vorzeige-Prestige-Monstrum umgebaut worden. Dabei wäre das Geld in der Modernisierung des Schienennetzes, des Fuhrparks und anderer kleinerer Bahnhöfe sicher besser aufgehoben gewesen. Aber statt dass die Bahn das Geld in Maßnahmen investiert, die sie vom Image der ständigen Verspätung befreien, muss da so ein Glas-Beton-Klotz am Humboldthafen hochgezogen werden.

Der 28. Mai 2006 war da, der Bahnhof wurde seiner Bestimmung übergeben und alle waren glücklich. Naja, fast alle. Die Berliner waren wohl nicht sehr angetan davon, dass der Bahnhof gegen ihren Willen von „Lehrter Bahnhof“ in „Berlin Hauptbahnhof“ umbenannt wurde. Ach ja, und der Architekt natürlich. Denn die Bahn hat sich doch tatsächlich erdreistet, ein Dach nicht ganz so auszuführen wie er sich das in seinem schnuckeligen kleinen Atelier ausgedacht hatte.

Und was macht man, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt? Genau, man zieht vor Gericht. Das — genauer gesagt, das Berliner Landgericht — hat heute geurteilt: Die Bahn habe mit der eigenmächtigen Änderung der baulichen Situation die Urheberrechte des Architekten verletzt.
Strafmaß: Umbau der fraglichen Dachkonstruktion. Laut Architekt für 20 Mio. Euro zu machen, laut Bahn für weniger als 40 Mio. Euro nicht realisierbar. Nach Adam Riese wird der Umbau demnach 60 Mio. Euro kosten. Na, da sehe ich doch schon die nächste Preiserhöhung nach dem 1. Januar 2007 auf uns zu kommen.

Irgendwie sind da wohl wieder ein paar Leute versehentlich durch eine geschlossene Glastür gerannt, oder was soll der Scheiß jetzt? Urheberrecht verletzt? Geht’s noch? Dabei will uns doch Frau Zypries und ihre MAFIA™ seit Jahr und Tag Glauben machen, die killerspielenden, raubmordkopierenden Tauschbörsenkiddies wären die wahren und einzigen Urheberrechtsverletzer.

Soll das etwa heißen, dass ich Urheberrechte verletze, wenn ich einen Architekten bitte, mir mein demnächst zu bauendes Einfamilienhaus zu entwerfen und ich dann aber statt des von ihm vorgesehenen Rundbogens zwischen Esszimmer und Küche einfach die komplette Wand weg lasse? Immerhin wäre dies — nach Auffassung der Berliner Richter — eine tief greifende Verfälschung des ursprünglichen Entwurfs.

Aua. Ich glaube, dann bleibe ich lieber Mieter oder kauf mir ein Fertighaus.

Freitag, 17. November 2006

Strafe muss sein

Gestern habe ich noch auf Frau Zypries herumgehackt — zu Recht, wie ich weiterhin finde —, aber heute muss ich der Frau mal ein Lob aussprechen. Sie ist nämlich schon wieder mit einem Gesetzesvorstoß an die Öffentlichkeit getreten, diesmal aber mit einem, der zumindest in die richtige Richtung geht.

Nein, es geht nicht um die MAFIA (Music And Film Industry Association). Es geht um die dubiosen Praktiken so mancher Abmahnanwälte, die sich darauf spezialisiert haben, mangels redlicher Mandantschaft ihren Lebensunterhalt mit der Hilfe von Massenabmahnungen zu „verdienen“.

Demnach sollen Abmahnungen in „einfach gelagerten Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ (das bezieht sich zum Beispiel um die Verwendung von Stadtplanausschnitten auf privaten Homepages oder geringfügige Urheberrechtsverletzungen) nicht mehr nach BRAGO unter Berücksichtigung eines fiktiven (und meist viel zu hoch angesetzten) Streitwerts berechnet, sondern grundsätzlich auf 50 Euro, nicht mehr und nicht weniger, festgeschrieben werden.

Um die Bedeutung dieser Summe mal vor Augen zu führen: Bei derartigen Vergehen ist es derzeit nicht unüblich, dass ein abmahnender Anwalt in seiner Kostenrechnung „mal eben“ 2.500 Euro oder noch mehr verlangt.

Leider geht mir dieser Vorstoß der Frau Zypries aber nicht weit genug. Zwei Dinge habe ich daran zu bemängeln. Zum einen: Wer bestimmt, ob etwas „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ stattfindet oder nicht. Genug Beispiele, wo die Auslegung von Seiten der Gerichte extrem undurchsichtig vorgenommen wurde, gibt es ja, unter anderem sogar eines in diesem noch recht jungen Blog.

Zum anderen sind auch 50 Euro noch zu viel. Wer hindert denn jetzt die Anwälte, denen durch diese Neuregelung der Lebensunterhalt wegbräche, daran, statt einer Abmahnung zu 2.500 Euro einfach 50 Abmahnungen zu versenden? Und dass man bei beliebigen Leuten beliebige Punkte findet, die man mit so einer Abmahnung bedenken kann, hat doch erst kürzlich der Media-Markt-Haus-und-Hof-Anwalt Joachim Steinhöfel unter Beweis gestellt. Es wird dann in zwei bis drei Jahren keinen Bundesbürger mehr geben, der nicht mindestens zwei Abmahnungen pro Jahr in seinem Briefkasten finden wird.

Den absoluten Klopps aber hat sich ein anderer Anwalt im Vorfeld dieser Thematik vor ein paar Tagen geleistet. Auf Spiegel Online gab er zu der Abmahnproblematik und insbesondere der Frage, wie hoch so eine Abmahngebühr denn sein dürfe, folgendes Statement ab:

Die Anwaltslobby hält derlei Gebaren für völlig in Ordnung - und will den Zypries-Vorstoß verhindern. Mitunter verlangten Kollegen tatsächlich zu hohe Gebühren, aber darunter dürfe nicht die gesamte Anwaltschaft leiden, heißt es bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Zwar seien 700 Euro plus Lizenzgebühr für „eine Stadtplankachel“ etwas viel, räumt Urheberrechts-Experte Paul Hertin ein. Für angemessen hält der Rechtsanwalt etwa 250 Euro. Aber weniger dürfe es nicht sein, denn „Strafe muss sein“.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. „Strafe muss sein“… Die Anwälte in unserem Land spielen sich also neuerdings als Richter auf. So weit ist es in dieser Bananenrepublik schon gekommen.

Nur mal so zur Info: Die Abmahngebühr ist keine Strafe, sondern soll eine Art Aufwandsentschädigung für den Abmahnenden darstellen. Nicht mehr, nicht weniger. Aber wenn ich diese Anmaßungen lese, könnte ich gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.

Update: Mittlerweile (19.11.) ist der Artikel auf Spiegel Online, auf den sich das Zitat  bezieht, kostenpflichtig. Tut mir leid, aber eine andere Quelle habe ich leider nicht.

Update 2: Eine Kopie des Artikels (nur, damit mein Zitat auch überprüft werden kann) findet sich hier.

Mittwoch, 15. November 2006

Stinkflug

Na, da habe ich ja wieder was Anrüchiges im Radio gehört. (Aber wie das so ist mit Radiobeiträgen: Erwarte man eine Zusammenfassung oder weiterführende Informationen auf den Webseiten des Sender, wäre das wohl tatsächlich zu viel verlangt. Darum also vorerst kein Link von mir, sorry.)

Jedenfalls geht es um einen Rechtsanwalt, der mit seiner Frau einen Urlaubsflug bei British Airways gebucht hatte. Ob er auf dem Weg in den Urlaub oder zurück war, habe ich nicht mitbekommen, aber das ist eigentlich auch nicht wichtig. Jedenfalls soll es sich so verhalten haben, dass der gute Mann unterwegs umsteigen musste, um sein Ziel zu erreichen. Dummerweise hat aber das BA-Bordpersonal ihn nach Beschwerde eines Mitpassagiers aufgefordert, die Maschine zu verlassen. Warum? Der Mann stank!

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Donnerstag, 14. September 2006

Der antistupidistische Schutzwall

Danke WDR, ich finde die Informationen auf eurer Seite nicht, die ist klasse strukturiert. Na gut, dann eben aus dem Kopf…

Gestern abend kam im WDR Fernsehen ein Beitrag über einen lieben, netten Bürger in diesem unseren Lande, der in seiner Heimatstadt ein schönes kleines Einfamilienhaus gebaut hat. Wirklich schnuckelig, das Ding. Es hat nur einen kleinen Schönheitsfehler: Es steht direkt gegenüber einem Treffpunkt der Gemeinde (Vereinsheim, Gemeindehaus, tja, mein Gedächtnis…). Dort finden regelmäßig Veranstaltungen statt, die teilweise auch länger dauern als bis – sagen wir – 22 Uhr. Jedem im Ort ist das bekannt. Auch dem eingangs erwähnten Bauherren. Ihr ahnt schon, was kommt.

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Freitag, 8. September 2006

Unternehmer wider Willen

Am 5. September 2006 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Mutter von vier Kindern durch den Verkauf von gut 90 Artikeln innerhalb eines Monats auf ebay, darunter Haushaltsartikel und vor allem Kinderkleidung, rechtlich als gewerblicher Händler einzustufen sei. Ein Berliner Rechtsanwalt hat so eine Abmahnung gegen die Frau durchgesetzt, die nun Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe zahlen muss.

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