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Kategorie: Recht und Unrecht  

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Mittwoch, 30. Mai 2007

Richtervorbehalt

In der Diskussion um die zunehmende Überwachung und die noch umzusetzenden Begehrlichkeiten des Bundesinnenministers, insbesondere was Maßnahmen angeht wie den Großen Lauschangriff, Online-Durchsuchungen, Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Daten und so weiter, wird von der Scheiß-Egal-Fraktion den Befürwortern des „Schäuble-Katalogs“ immer wieder das Argument mit dem Richtervorbehalt gebracht.

Das soll im Grunde besagen, dass ein unbescholtener Bürger ja meist vor solchen umfassenden und tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahmen dadurch geschützt werden soll, dass zunächst ein Richter die Sachlage prüfen und die Aktion mit seinem Karl-Otto genehmigen muss. Das grenzenlose Vertrauen der Leute, die nicht müde werden, zu behaupten, wer nichts zu verbergen oder sich nichts vorzuwerfen habe, habe ja auch nichts zu befürchten, in unser Rechtssystem müsste dann durch die heutige Veröffentlichung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 18. April dieses Jahres nachhaltig erschüttert werden.

Darin geht es um die telefonische Abhörmaßnahme gegen einen Strafverteidiger, die darauf abzielte, den Aufenthaltsort seines Mandanten ausfindig zu machen. Diese Maßnahme ist von einem Amtsrichter genehmigt und die Beschwerde dagegen in zwei Instanzen abgewiesen worden. Wohlgemerkt: in zwei Instanzen!

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt aber klar und deutlich gemacht, dass die Maßnahme eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Absatz 1 Grundgesetz) und der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz) darstellt. Warum das ein popeliger Amtsrichter und sogar ein Richter an einem Landgericht nicht erkennen konnten (oder wollten), darüber kann man nur mutmaßen. Dass solche Gerichtsentscheidungen aber nicht gerade dazu beitragen, diesem Rechtsstaat noch das nötige Vertrauen entgegenzubringen, sollte jedem klar sein.

Immerhin, noch haben wir ein Bundesverfassungsgericht, das höchstinstanzlich zur Räson rufen kann, was aber auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss sein kann, wenn entweder das Kind schon in den Brunnen gefallen ist (die Abhörmaßnahme hat immerhin stattgefunden) oder ein Beschwerdeführer nicht die nötige Energie oder das nötige Kleingeld aufbringen kann, durch alle Instanzen hindurch sein Recht durchzusetzen.

Freitag, 25. Mai 2007

Fremdgeständnis

Ich kenne das ja bisher so: Wenn man Tatverdächtiger in einem Strafverfahren ist, kann es schon mal vorkommen, dass einem ein milderes Urteil oder gar Straferlass in Aussicht gestellt wird, wenn man im Gegenzug ein volles Geständnis ablegt und auch Reue dabei zeigt. Nicht grundsätzlich, aber es kommt vor.

Dass aber ein Strafverfahren eingestellt werden kann, wenn andere ihre Verfehlungen beichten, das ist mir neu und zeigt, wie schizophren unsere Welt doch geworden ist.

Mittwoch, 16. Mai 2007

Für die Akten

Die Abhöraktion gegen Manfred Gnjidic, den Anwalt des von CIA-Agenten entführten Deutsch-Libanesen Khaled El Masri, war laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.

Voraussichtliche Konsequenzen: Keine*.

*) Irgendwo werden letztendlich zwei, drei oder fünfzig Aktenordner mehr rumstehen, aber das zählt nicht.

Dienstag, 24. April 2007

Wen juckt das schon?

Nur ein klitzekleine Frage: Wofür ist eigentlich eine Verfassung gut, oder, um ein konkreteres Beispiel zu nennen: Wofür ist die Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gut?

Heute hat der Verfassungsgerichtshof den Nachtragshaushalt des Jahres 2005 der damals noch frischen schwarz-gelben Landesregierung NRW für verfassungswidrig erklärt. Fein, das so etwas noch Beachtung findet und entsprechende Urteile gefällt werden.

Man darf den Artikel auf wdr.de dazu nur nicht bis zum Schluss lesen, denn dort heißt es abschließend:

Finanzminister Helmut Linssen (CDU) akzeptierte das Urteil in einer ersten Stellungnahme. […] Das Urteil bleibt jedoch ohne konkrete Folgen. Der gerügte Haushalt ist längst abgewickelt. Sanktionen folgen auf das Urteil nicht.

Das war dann ja mal wieder einfach. In was für einer Bananenrepublik leben wir hier eigentlich? In der eine Verfassung das Papier nicht wert ist, auf das sie gedruckt ist. In der ein Möchtegern-Finanz-Experte auf einem Ministerposten verfassungswidrige Entscheidungen durchdrückt und keinerlei Konsequenzen zu tragen hat.

Ach, was soll’s… war’s halt verfassungswidrig. Na und? Wen juckt’s…?

Mittwoch, 21. März 2007

Wenn Blinde über Farben reden

Heise Online berichtet heute in seinem Newsticker über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangenem Juni, das jetzt veröffentlicht wurde. Darin geht es um die Rechtsgrundlagen für den Zugriff auf E-Mail-Inhalte durch Strafverfolgungsbehörden.

Darin wird deutlich, welch unterschiedliche Rechtsauffassungen die Behörden, Gerichte und Rechtsvertreter zu diesem Medium im Speziellen und elektronischer Kommunikation im Allgemeinen haben.

Bei dem Artikel musste ich zwangsläufig daran denken, wie und welche Probleme entstehen können, wenn zwei Parteien über das gleiche, aber doch von unterschiedlichen Dingen reden.

Das fällt mir in meinem privaten Umfeld immer dann auf, wenn ich mich mit der Klassenlehrerin meiner Tochter auseinandersetzen muss. Wir sitzen eigentlich im selben Boot, ziehen am selben Strang, reden aber trotzdem dauernd aneinander vorbei, weil jeder eine andere Sicht der Dinge hat.

Und das ist auch das Problem im IT-Bereich. Kaum jemand setzt sich wirklich so umfassend mit der Problematik auseinander, dass derjenige auch allumfassendes Wissen hat, das bei der Bewältigung der angesprochenen Aufgabenstellungen notwendig wäre. Stattdessen hat jeder seine gesunde Portion Halbwissen, die für seine Bereiche ausreichend scheint.

Wenn dann mehrere Experten zusammenkommen, reden auch sie über das gleiche Thema, aber trotzdem aneinander vorbei, weil bezogen auf das Thema die jeweiligen Fachbereiche der Diskutanten keinerlei überschneidungen haben.

Die einen sehen in E-Mails dann grundsätzlich Analogien zum Telefon, das man ja nach bestimmten Gesetzen abhören darf, andere erkennen darin so etwas wie einen Brief, der dem Postgeheimnis unterliegt, und keiner der beiden liegt wirklich hundertprozentig richtig, weil E-Mail etwas völlig anderes ist und sich eben nicht mit Äpfeln und Birnen vergleichen lässt.

Und dann schlägt das mangelnde Verständnis für die „neue“ Technologie erbarmungslos zu. Ich wette, mehr als 99 Prozent aller E-Mail-Nutzer haben noch nie ein SMTP-Protokoll von innen gesehen, und nicht viel weniger haben keinen blassen, wie die Header-Zeilen von E-Mails aufgebaut sind und wodurch sie entstehen.

Als Anwender muss man das auch nicht zwangsläufig wissen, aber dann soll man doch bitte auch die Klappe halten und nicht so tun, als hätte man Ahnung, und die ganze Sache von solchen Leuten regeln lassen, „die sich mit sowas auskennen“™. Das allerdings fällt so manch gestandenem (sorry, gesessenem) Politiker arg schwer.

Dienstag, 27. Februar 2007

Sieg oder nicht Sieg

Das Bundesverfassungsgericht rückt in letzter Zeit immer häufiger in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung und wird immer mehr Bestandteil der politischen Diskussionen. Auch heute wieder ging ein gesprochenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts unübersehbar durch die Medien. Gerade die Medien. Immerhin waren in erster Linie eben die Medien von diesem Urteil betroffen.

Im April 2005 veröffentlichte die Zeitschrift „Cicero“ einen Bericht über den (mittlerweile getöteten) Terroristen al Sarkawi und zitierte darin unter anderen aus einem geheimen Dossier des Bundeskriminalamts. Die Staatsanwaltschaft sah Beihilfe zum Geheimnisverrat und durchsuchte die Redaktionsräume, womit sie der Pressefreiheit und dem Informantenschutz eine schallende Ohrfeige verpasste. „So nicht!“, erhob nun das BVerfG den Zeigefinger und strafte die Aktion ab.

Soweit schonmal okay. Das zeigt, dass die Demokratie in diesem Staat noch nicht vollständig am Boden liegt. Das gibt Hoffnung im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerden gegen das Verfassungsschutzgesetz in NRW und der geplanten Gesetzesänderungen zur Einführung von Online-Durchsuchungen auf Bundesebene durch Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble.

Fragt sich nur: Was hat’s gebracht? Das Gericht hat zwar brav gesagt, dass die Aktion nicht verfassungsgemäß war, aber Köpfe rollen nicht, und wenn doch welche rollen sollten, dann die von irgendwelchen Sesselpupsern in irgendeiner Behörde, die zur falschen Zeit am falschen Ort den falschen Antrag gesehen und abgenickt haben. Die tatsächlich für die widerrechtliche Durchsuchung von Redaktionsräumen verantwortlichen Personen lachen sich stattdessen ins Fäustchen.

Ein kurzer Blick auf den Kalender offenbart die Brisanz des ganzen: Im September 2005 fand die Durchsuchung statt, wurde die „Cicero“-Redaktion sozusagen mundtot gemacht. Im September 2005 fanden die letzten Bundestagswahlen statt. Schily, als damaliger Oberguru im Staat jetzt schon nicht mehr im Amt, hat jetzt – da eineinhalb Jahre später das Bundesverfassungsgericht „Das darf man nicht!“ sagt – keine Repressalien mehr zu fürchten. Nichtsdestotrotz verfehlte die damalige Durchsuchung ihre Wirkung nicht. Allein „Cicero“ kann sich für das heutige Urteil vielleicht auf die Schulter klopfen. Kaufen können sie sich jedoch nichts dafür. Und die Verunsicherung bleibt dennoch.

Vor allem, da wir ja alle wissen, was Politiker in letzter Zeit als erstes machen, wenn das höchste bundesdeutsche Gericht mit dem Zeigefinger wackelt und „Du, du, du!“ ruft: Sie kündigen Gesetzesänderungen an. Im Zweifel gar gleich Änderungen des Grundgesetzes. Sowieso scheint sich immer mehr die Taktik unter unseren Volksverarscherntretern durchzusetzen, erst einmal alles auszuprobieren, die Grenzen auszuloten. Das Verfassungsgericht oder der Bundesgerichthof werden uns schon sagen, wann wir zu weit gegangen sind und um wie viel. Dann weiß man wenigstens, wo noch Nachbesserungsbedarf bei unseren Gesetzen besteht. Und angesichts einer immer noch großen Koalition mit einer die für Grundgesetzänderungen notwendige Zwei-Drittel-Marke locker übertreffenden Regierungsmehrheit wird (nicht nur) mir Angst und Bange. Euch nicht?

Montag, 5. Februar 2007

Schwerer Stand

Heute ist ein komischer Tag. Da wird vom Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen und man weiß einfach nicht, ob man sich jetzt darüber freuen oder in Tränen ausbrechen soll. Und Schuld daran ist einer, über den ich mich noch vor kurzem wegen genau solcher Sachen, die er jetzt erneut und wie in einer Serienwiederholung skandiert, lustig gemacht habe. Aber der Reihe nach…

Der Bundesgerichtshof hat also heute die Zulässigkeit der Durchsuchung von an das Internet angeschlossenen PCs durch Bundesbehörden mit der Hilfe von so genannten „Trojanern“ eine fulminante Absage erteilt. Jippie!

Aber… Das Urteil lautet eigentlich nur, dass für dieses Vorgehen die gesetzliche Grundlage nicht gegeben ist. Naja, und wie wir alle wissen… Was macht der geneigte Gesetzgeber in Berlin, wenn er etwas durchgesetzt haben möchte, was nicht unseren Gesetzen entspricht? Genau: Er ändert einfach die Gesetze. So auch diesmal wieder. Kaum war das Urteil aus Karlsruhe verkündet, schmetterte der beliebteste Rollstuhlfahrer Deutschlands, Wolfgang Schäuble, schon in die Welt hinaus, man müsse jetzt entsprechende Gesetzesvorlagen ausarbeiten, die Online-Durchsuchungen eben doch erlauben würden.

Nur mal so zur Info, was Schäuble eigentlich will: Er will, dass irgendwelche Ermittlungsbeamten eines Rechtsstaats, der gerade dabei ist, mein Vertrauen zu verspielen, ohne mein Wissen (und ohne dass ich evtl. ungerechtfertigten Verdachtsmomenten entgegentreten und sie ggf. ausräumen kann) Zugriff auf die Festplatten meine Computers bekommen sollen. Da sind nicht nur E-Mails, Kündigungsschreiben, Prons und Bombenbauanleitungen gespeichert. Da sind persönliche und teilweise auch nicht jugendfreie Fotos, Familienvideos, unter das Betriebsgeheimnis fallende Projekte meines Arbeitgebers, Rechnungen über Mobilfunk- und Telefongebühren, Arztrechnungen, Passwörter, Liebesbriefe, und und und… Und das alles kriegt so ein Fuzzi zwangsläufig ebenfalls zu Gesicht wenn er meinen PC online durchsuchen könnte, nur weil er meint, ich habe in meinem Blog ein Mal zu oft „Bombe“ geschrieben.

Laut Deutschlandtrend hat Schäuble in der Bevölkerung immer noch eine Zustimmung von 51 Prozent! Das ist zu viel. Merkt denn Otto-Normalbürger nicht, in welche Richtung die Gemeinschaft aus Justiz- und Innenministerium unseren Rechtsstaat wegdrückt? Es ist noch gar nicht lange her, da nannte Schäuble das Internet ein „Trainingscamp für Terroristen“. Hat der sie noch alle? Bin ich etwa ein Terrorist? Weiß der gute Mann eigentlich, was „Internet“ ist?

Was ist eigentlich mit den Terroristen, die per Handy ihre Anschläge koordinieren? Oder sich per Paketpost irgendwelche Dinge zuschicken, aus denen sie dann böse Bomben bauen könnten. Was ist mit dem Haarwaschmittel, das jeder angehende Terrorist nicht nur mit ins Flugzeug nehmen könnte (wenn auch mittlerweile nur noch in Plastiktütchen), sondern in jedem beliebigen Drogerie-Markt, ja, sogar in jedem Supermarkt um die Ecke kaufen kann? Alles verbieten? Alles überwachen?

Mal ganz ehrlich: Andere sind schon für weitaus weniger Wahnvorstellungen in die Klapse eingewiesen worden und seitdem nie wieder raus gekommen. Was unser Herr Schäuble mittlerweile an Terrorgefahr sieht und wie er dem ganzen Herr zu werden gedenkt, das geht auf keine Kuhhaut mehr, und für mich steht – allerdings nicht erst seit heute – fest: Der Mann gehört abgesetzt und aufs Altenteil geschoben. Wo er im Kreis vor sich hin rollen kann.

Und wer dachte, das Ganze wäre nicht mehr steigerungsfähig, dem seien folgende kleine Anmerkungen ans Herz gelegt:

Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, forderte ebenfalls die Möglichkeit einer Online-Durchsuchung: „Die Online-Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben“, sagte er gegenüber dpa. Ach! Jetzt auf einmal?

Eigentlich noch schöner die Aussage von Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, ebenfalls die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen herbeiredend: „Zu den weiteren dringlichen Punkten zählt die Beseitigung der Behinderungen für eine effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das bestehende Datenschutzrecht.(Hervorhebung von mir)

Wie wäre es, wenn wir gleich alle Grundrechte abschaffen würden, am besten gleich alle Menschenrechte? Dann kann man endlich wieder richtig auf Verbrecherjagd gehen, so wie Oma und Opa das noch nach guter alter deutscher Tradition kennengelernt haben.

Der Datenschutz hat in diesem Staat einen schweren Stand wie selten zuvor. Mittlerweile ist nicht nur dem gemeinen Pöbel der Datenschutz egal (zur Volkszählung anno 1987 war das noch anders), sondern so ziemlich jedem, der irgendein Rädchen in einer funktionierenden Demokratie darstellen sollte. Bis auf den Bundesgerichtshof vielleicht. Und hoffentlich das Bundesverfassungsgericht.

Mittwoch, 17. Januar 2007

Wer im Glashaus sitzt

Schon wieder ist die Polizei negativ aufgefallen. Zugegeben, diesmal geht es nicht um die „richtige“ Polizei, sondern um die „CopyPolice“, sozusagen um den Versicherungsschein, den man kopieren darf.

Zitat von der Einstiegsseite deren Informations-Angebots:

Internet-Piraterie ist kein Kavaliersdelikt. Durch illegales Downloaden werden u.a. auch Künstler geschädigt. Wer illegal aus dem Netz saugt, vergreift sich am geistigen Eigentum und schädigt die Allgemeinheit. Dieses Tun ist nicht nur höchst unsozial, sondern gleichermaßen unfair. Ich bin gegen Internet-Piraterie und darum unterstütze ich gerne die Arbeit der Copypolice. (Roland Kaiser, Künstler)

… oder …

Aufklärung und der Kampf gegen das fehlende Unrechtbewusstsein ist ein wichtiger Teil der Arbeit der CopyPolice. Wir bei World of Video unterstützen die CopyPolice in ihren Bemühungen gegen die Internet-Piraterie. (Andreas Gabb, World of Video GmbH & Co. KG)

… oder …

Internet-Piraterie war noch nie ein Kavaliersdelikt. Aufklärung tut daher Not und darum unterstütze ich auch die Arbeit der CopyPolice. Die Initiative ist ein wichtiger Teil eines Netzwerks, welches durch Aufklärung das fehlende Unrechtbewusstsein bekämpft. Durch Piraterie entsteht nicht nur ein großer materieller Schaden, sondern es werden Arbeitsplätze vernichtet und dieses ist ein weiterer guter Grund nicht tatenlos zuzusehen. (Rainer Heumann, World of Video und Mitglied der IVD-Strukturkommission)

… und noch einige andere Stimmen, teilweise mit haarsträubenden Formulierungen, auf die ich jetzt aber nicht näher eingehen will, ich muss nämlich in ca. 11 Stunden wieder ins Büro.

Das ist ja erstmal alles gut und schön. Aber wenn diese ganzen Leute diesen Standpunkt vertreten, warum unterstützen sie dann mit ihrem Namen, ihrer Präsenz und wahrscheinlich sogar noch mit ihrem Geld eine Initiative, die es nachweislich selbst nicht so genau mit dem Urheberrecht nimmt?

Wollte ich nur mal gefragt haben…

Montag, 15. Januar 2007

Pinguine erlaubt

Wenn in diesem Land der Winter einfach nicht Winter sein will, dann hat Bayern ein Problem, ist es doch auf den Wintersport und den damit verbundenen Tourismus angewiesen. Aber dieses Jahr ist das anders. Die einen sagen, wir haben immer noch Herbst, andere sagen bereits, wir hätten schon Frühling. Jedenfalls hat der Winter dieses Jahr irgendwie verpennt. Und selbst die Ballerei an Silvester hat ihn anscheinend kein bisschen wach rütteln können.

Also brauchen die Bayern anderweitig Beschäftigung. Die CSU-Basis probt den Aufstand und rebelliert gegen Stoiber, welcher selbst kaum zwei ganze Sätze fehlerfrei hintereinander aufgesagt bekommt (und sowas wird mit absoluter Mehrheit auf den Landesthron gewählt!). Und in den Gerichtssälen, insbesondere am bayerischen Verfassungsgerichtshof, fällen die Richter mal wieder vor lauter Langeweile ein paar Urteile.

Heute war eine Entscheidung zum umstrittenen Kopftuchverbot fällig. Das Gericht sollte entscheiden, ob das Verbot für muslimische Lehrerinnen, im Unterricht Kopftücher zu tragen, verfassungswidrig sei. Im Kern ging es um einen Absatz im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, der da lautet:

(2) 1 Die Lehrkräfte haben den in Art. 1 und 2 niedergelegten Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie die Lehrpläne und Richtlinien für den Unterricht und die Erziehung zu beachten. 2 Sie müssen die verfassungsrechtlichen Grundwerte glaubhaft vermitteln. 3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist. 4 Art. 84 Abs. 2 bleibt unberührt. 5 Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst können im Einzelfall Ausnahmen von der Bestimmung des Satzes 3 zugelassen werden.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage der „Islamischen Religionsgemeinschaft e.V.“ heute als unbegründet abgewiesen.

Im Grunde wird diese Entscheidung damit begründet, dass die Bayerische Verfassung nunmal vorsieht, dass die lieben Kinderchen der Bayerischen Staatsbürger auch alle brav mit christlichen Werten erzogen werden. Von daher widerspricht das beanstandete Gesetz nicht der Verfassung und alles andere, z.B. die Entscheidung, welche religiösen Symbole nun eigentlich zu beanstanden wären (von „Kopftüchern“ wird ja direkt gar nicht gesprochen), sei gar nicht Sache des Verfassungsgerichts, sondern die der Fachgerichte. Thema gegessen, Mittagspause gerettet, aus.

Und ich verstehe es nicht. Ich dachte bisher eigentlich immer, dass Religionsfreiheit auch so etwas wie das Tragen eines Kopftuches mit einschließe. Und vor der Verfassung sind alle Menschen gleich. Aber manche sind eben gleicher als gleich, und darum darf so ein christlicher Pinguin problemlos vor eine Klasse mit 30 Prozent Kindern muslimischen Glaubens unterrichten, während einer Muslim-Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verboten wird.

Wie sieht das eigentlich mit Juden aus? Dürfen jüdische Lehrer während des Unterrichts eine Kippa tragen? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Wenn man den obigen Absatz streng auslegt, dürfte kein Lehrer außer einem christlichen ein religiöses Symbol im Unterricht tragen. Aber kann man es sich denn erlauben, auch bei Juden derart streng auf diesem Gesetz zu beharren? Oder hat man nicht doch eher Angst vor negativen Reaktionen der Judenverbände?

Ich sage es ganz klar, und ich bin mir im Klaren, dass ich damit eher nicht die Meinung der Mehrheit des Volkes teile: Ich habe weder etwas gegen Kopftuch-tragende Lehrerinnen, noch gegen Kippa-tragende Lehrer, geschweige denn etwas gegen eine Lehrerin mit einem Schleier, der sie wie ein Pinguin aussehen lässt.

Denn ich sehe das eigentlich so wie die Klägerin in dem heute entschiedenen Fall: Wenn die Lehrerin meiner Kinder ein Kopftuch trägt, heißt das doch noch lange nicht, dass sie dadurch automatisch nach islamistischen Werten erzogen oder gar zu bombenlegenden Terroristen erzogen würden. Viele Gespräche mit Eltern aus Kindergarten oder Schule meiner Kinder haben leider gezeigt, dass die Toleranz gegnüber anderen Religionen in unserer Gesellschaft scheinbar doch noch nicht so weit ist, wie ich es bis dato immer angenommen hatte.

Aber vielleicht wird’s ja bald endlich Frühling…

Montag, 8. Januar 2007

Folter oder Kinderpornos?

Erinnert ihr euch noch an den Fall der Entführung und Tötung des Jungen Jakob von Metzler? Da wurde dem mittlerweile rechtskräftig verurteilten Mörder Magnus Gäfgen nämlich durch die Polizei unter der Verantwortung des Beamten Wolfgang Daschner die Folter angedroht, um den Aufenthaltsort des entführten Jungen in Erfahrung zu bringen, in der Hoffnung, er sei noch am Leben.

Eine physische Folter fand nicht statt, man muss bei der bekannt gewordenen Androhung von Schmerzen wohl eher von psychischer Folter sprechen. Ein Gericht sollte im November 2004 die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit solcher Verhörmethoden klären. Schon damals war die Meinung wie sie geteilter nicht hätte sein können. Auf der einen Seite die Gegner jeglicher dem Rechtsstaat widersprechenden Mittel, auf der anderen Seite die Befürworter von so genannter „Nothilfe“, das Mittel Folter, das der Zweck heilige, da das Leben eines Menschen auf dem Spiel stand.

Das Gericht hatte damals das in meinen Augen einzig erlaubte Urteil gefunden. Der Zweck darf die Mittel nicht heiligen, Wolfgang Daschner musste die Konsequenzen tragen und wurde der Verleitung zur Nötigung für schuldig befunden. Andererseits fiel das Strafmaß vergleichsweise milde aus, was der Tatsache Tribut zollt, dass auf die Art und Weise nunmal ein unschuldiges Leben hätte gerettet werden können (tragisch genug, dass Jakob von Metzler zu dem Zeitpunkt bereits tot war). Nicht nur ich konnte mit diesem Urteil gut leben. Ein gelungener Kompromiß, sozusagen.

Heute berichtete Spiegel Online über einen ganz anderen Fall. Es geht nicht um Entführung und Tötung. Es geht nicht um Androhung von Folter gegen den oder die mutmaßlichen Täter. Es geht es Kinderpornographie und die Überprüfung von mehr 22 Millionen Bundesbürgern.

Aber genau wie im Falle des Jungen Jakob verabscheue ich auch in diesem Fall die Gewalt gegen Kinder. Aber auch wie im Falle des Beamten Wolfgang Daschner verwehre ich mich gegen die Anwendung freiheitliche Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze verletzender Ermittlungsmethoden.

Wie nämlich heute berichtet wurde, haben die Ermittlungsbehörden die Daten aller mehr als 22 Millionen Kreditkarten im Besitz von Bundesbürgern auf verdächtige Überweisungen ins Ausland hin überprüft. Also nicht nur die Kreditkartenkonten von Verdächtigen, sondern auch meine Mastercard, die Visacard meiner Frau und eure Visa, Master, Diner’s oder American Express Card oder was es sonst noch alles für Karten gibt. Ja, auch deine Karte wurde geprüft. Eigentlich kaum zu glauben.

Was nun? Darf im Zuge von Ermittlungen von Kinderschändern ein Pauschalverdacht gegen alle Kreditkarteninhaber erhoben werden? Noch dazu, ohne die betroffenen 22 Millionen Personen darüber zu informieren? (Oder zählt die Veröffentlichung des Sachverhalts auf Spiegel Online und im Nachlauf auch in den anderen Medien jetzt als Benachrichtigung der Betroffenen?)

Und wie im Fall Gäfgen ./. Daschner bin ich zwar der Meinung, dass alles Notwendige gegen Kinderpornographie unternommen werden sollte, andererseits aber auch hier der Zweck noch immer nicht die Mittel heiligen darf. Es gibt schon genug Anzeichen, dass dieser Rechtsstaat den Bach runter geht und sich in Richtung eines Polizei- und Überwachungsstaats entwickelt.

Ganz abgesehen davon: Ich glaube nicht, dass die so stattgefundene Ermittlung von 322 Verdächtigen mit nach folgender Durchsuchung ihrer Wohnungen, die im September 2006 stattgefunden haben soll, besonders effektiv geschweige denn besonders effizient gewesen ist.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: