Dienstag, 1. Mai 2007
Gegen Terror-Ehen
Das Thema Überwachung wird immer abstruser und kaum einer merkt’s. Nach einem Bericht auf Heise Online hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg am 25. April die Video- und GPS-Überwachung eines Ehepaares für unzulässig erklärt, die die Hamburger Ausländerbehörde anordnen ließ, um eine mögliche Schein-Ehe aufzudecken.
Das Gericht sah dabei eindeutig die Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz)) verletzt.
Merkt ihr was? Verfassungswidrige Ermittlungsmethoden, angetrieben durch den immer mehr um sich greifenden und von 70 Prozent der Bundesbürger, die ja angeblich nix zu verbergen haben*, befürworteten Überwachungswahn, der uns doch angeblich vor dem Terror dieser Welt schützen soll.
Vielleicht habe ich ja gepennt, als in der Schule im Politikunterricht erklärt wurde, warum eine nicht nachzuweisende Schein-Ehe ein Akt des Terrors sein soll. Wer weiß das schon so genau?
Über unsere Tochter haben wir eine andere kleine Familie kennengelernt (was ja zwangsläufig so kommt) bei der ich letzte Woche wieder kurz zu Besuch war, weil meine Tochter dort länger zu Besuch war und abgeholt werden sollte. Während ich also wartete, während meine Tochter sich Schuhe und Jacke anzog, was erfahrungsgemäß schonmal dauern kann, unterhielten wir uns so über unsere Jobs und nebenher lief im Fernsehen irgend so eine Privatsender-Nachrichtensendung. Von dort schwemmten plötzlich Bilder ins Wohnzimmer mit Hundertschaften von Polizisten, die in Baden-Württemberg Straßensperren errichteten und mit der Waffe im Anschlag oder der Hand am Halfter Fahrzeugführer auf der Suche nach dem Mörder dieser bedauernswerten jungen Bereitschaftspolizistin überprüften.
Ohne zu dieser Geschichte mit dem Polizistinnenmord jetzt eine Meinung manifestieren zu wollen, ließ ich geistesabwesend eine Bemerkung über diese Übermacht von P10s fallen, woraufhin aus Richtung des Vaters der Spruch kam: „Ich hab kein Problem damit, wenn es unserer Sicherheit dient.“ Da war es, das Stichwort. Wie ein pawlowscher Reflex entwich mir dann: „Und du hast doch bestimmt auch nichts zu verbergen?“ Das war ein Fehler.
Ich durfte mir einen Fünf-Minuten-Monolog über seine untadelige Vergangenheit anhören. Ein leeres polizeiliches Führungszeugnis (hab ich auch, aber ich weiß auch, wieviel das wert ist), keine Leiche im Keller, nie Steuerhinterziehung, immer lieb und brav. Wie gesagt: Ich wollte nur meine Tochter abholen und hatte gar kein Bock auf Grundsatzdiskussionen. Ich merkte nur kurz an, dass es ja am Ende gar nicht seine Entscheidung sei, ob er was zu verbergen habe, aber das war zu tiefgründig für ihn. Ich erntete nur Staatshörigkeit par excellence. Also forcierte ich den Aufbruch und ließ das Thema auf sich beruhen.
Ich habe ihn in diesem Zusammenhang nicht auf sein DVD-Regal aufmerksam gemacht, aus dem mich schätzungsweise 90 Prozent selbstgespritzte Tinten-Cover-Rücken anblitzten. Ich bin einfach nicht schlagfertig genug. Andererseits, ich hätte schon gerne mal wieder gesehen, wie ein Gesicht weiß wird, wenn ich mit einem Wink auf dieses Regal von Schäubles Online-Durchsuchung anfange. Aber wahrscheinlich hätte er den Zusammenhang nicht einmal kapiert.






