Freitag, 8. Dezember 2006
Pressemitteilung Nr. 105/02
Beckstein: „Killerspiel-Verbote ohne Sicherheitswert, die legale Computerspieler diffamieren“
„Der Entwurf aus den Ländern zum geplanten Killerspiel-Verbot ist unübersichtlich, in Teilen sogar unverständlich und enthält unvertretbare Belastungen für Computerspieler, Sportschützen und Programmierer sowie für Behörden. Vor allem lässt sich damit nicht die Innere Sicherheit erkennbar verbessern. Dieses pauschale Misstrauen gegenüber legalen Computerspielen, insbesondere von Strategie- und Kriegsspielen, ist vollkommen verfehlt und absolut inakzeptabel. Gerade illegale und auch legale Schusswaffen haben doch eine immer größere Bedeutung bei Straftaten, sind also das weit größere Problem für die Innere Sicherheit. Vor allem für den Missbrauch von (zum Teil auch legalen) Schusswaffen insbesondere durch Jugendliche gibt es ein ganzes Bündel anderer Ursachen als sogenannte Killerspiele. Dazu zählt etwa der unkontrollierte Zugang zu Waffenschränken der Eltern und die Beschäftigung mit sogenannten Schützenfesten, die in lebensverachtender Weise Todeshandlungen an Tieren simulieren. Bayern wird deshalb die Neuregelung zum Killerspiel-Verbot in der derzeitigen Planung ablehnen,“ kritisiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die Gesetzesplanung.
Der Entwurf der Länder zum Verbot der Killerspiele bestand zwar hauptsächlich aus bayerischen Forderungen wie etwa die, dass eine strafrechtliche Erlaubnis bei gewaltverherrlichender Darstelleung nicht mehr erteilt wird oder den künftig erforderlichen Altersnachweis beim Kauf von Computerspielen sowie schärfere Regelungen für die sichere Aufbewahrung von Software allgemein. Als zwingend notwendige Änderungen des Länderentwurfes nannte Beckstein unter anderem:
- Das neu vorgesehene Verbot von First-Person-Shootern muss unterbleiben. Es stellt aus bayerischer Sicht eine sachlich nicht gerechtfertigte Verschärfung dar. Die Bestimmung würde Unfrieden in die Spieleszene tragen und insgesamt der Spieler-Community schweren Schaden zufügen.
- Auch die neu eingeführte zusätzliche Prüfung des Bedürfnisses für alle in Besitz eines Clanspielers befindlichen Computerspiele bei einem Antrag auf Erwerb eines weiteren Spiels ist sicherheitsrechtlich unnötig und bedeutet für alle Beteiligten einen unvertretbaren Mehraufwand.
- Computerspieler müssen auch künftig Programme erwerben und besitzen dürfen, die nach dem Schulrecht zum Unterricht nicht zugelassen sind. Es handelt sich dabei um Spiele, die aufgrund ihrer geringeren pädagogischen Wirkung zwar nicht zum Lernen, aber bisher unproblematisch zum Zeitvertreib und Abreagieren verwendet wurden.
- Zur Reduzierung unnötiger Belastungen für den Computerbesitzer und auch für die Verwaltung ist es weiterhin notwendig, etwa auf die obligatorische periodische Überprüfung des Bedürfnisses 3 und 6 Jahre nach Erteilung spielerechtlicher Erlaubnisse zu verzichten, das Mindestalter für den Umgang mit geprüften Lernprogrammen von 10 auf etwa 4 Jahre zu senken sowie erleichterte Regelungen für Angestellte der IT-Branche zur Inbetriebnahme eines Internetzugangs im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen zu schaffen.
Naja, oder so ähnlich.






