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Kategorie: 1984  

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Samstag, 2. Juni 2007

Verfassungsfeind

Darf man von Schäuble behaupten, er sei ein Verfassungsfeind?

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der dem Bundeskriminalamt heimliche Online-Durchsuchungen ermöglichen soll. […] Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, schlage er vor, für die Online-Razzien das Grundgesetz zu ändern.

So steht’s auf Tagesschau.de. Macht euch selbst ein Bild: Wie soll man jemanden einordnen, der unbedingt ein Gesetz durchdrücken will, mit dem private Festplatten beliebiger Personen ohne Richtervorbehalt ausgespäht werden dürfen, dazu aber unsere Grundrechte „verbiegen“ muss, und das auch noch so offen zugibt und ankündigt?

Ich finde so etwas einen Schlag ins Gesicht für jeden, dem Schäuble weiszumachen versucht, er „achte und respektiere unsere Verfassung“. Wer meint, unsere Grundrechte schränkten seine Machtspielchen zu sehr ein, und vorhat, sie darum für seine Zwecke durch „Erweiterungen“ hintenrum zu beschneiden, ist in meinen Augen nichts anderes als ein Feind unserer Verfassung.

Donnerstag, 31. Mai 2007

Ich will aber

Doping, Doping und kein Ende. Gestern hat das Kabinett dazu über das neue Anti-Doping-Gesetz beraten, das lediglich den Besitz größerer Mengen Dopingmittel unter Strafe stellt, nicht aber zum Beispiel deren Nutzung. Gedopte Sportler müssen also auch in Zukunft nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Ich verstehe nicht, was so schwer daran ist. Sonst zögert der Staat doch auch keine Sekunde, Gesetze zu erlassen, die angeblich oder offensichtlich keine Wirkung haben werden. Oder glaubt hier irgendwer, dass die neuen Hackerparagraphen um § 202 herum dazu führen werden, dass unsere Rechner in Zukunft alle vor Hackerzugriffen geschützt sind?

Nein, unser Innenminister stellt sich diesmal quer, sagt, in Italien würden derartige Gesetze auch nichts bringen, weil sie nicht angewandt werden. Stattdessen verweist er auf Spanien, wo man erfolgreich gegen Doping vorgehen konnte, weil man Telefone überwacht hat.

Jetzt ratet mal, was Schäuble macht. Genau: Er fordert Telefonüberwachung gegen Doping. Wie könnte es auch anders sein. Online-Durchsuchung hier, Telefonüberwachung da, Großer Lauschangriff dort, das ganze hübsch garniert mit zentral gehaltenen Anti-Terror-Dateien und Biometrie-Informationen von Reisepässen. Mach nur so weiter, Schäuble. Je länger du uns mit deinen Forderungen nach mehr Überwachung nervst, desto größer ist die Chance, dass mehr und mehr Bundesbürger merken, wie der kleingeredete Überwachungsstaat wächst.

Ich muss mich jedenfalls erstmal wieder an diese „Ich will aber“-Haltung gewöhnen. Mein Sohn, der jetzt ca. 15 Monate alt ist, ist nämlich schon etwas länger aus diesem Alter raus.

Mittwoch, 30. Mai 2007

Richtervorbehalt

In der Diskussion um die zunehmende Überwachung und die noch umzusetzenden Begehrlichkeiten des Bundesinnenministers, insbesondere was Maßnahmen angeht wie den Großen Lauschangriff, Online-Durchsuchungen, Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Daten und so weiter, wird von der Scheiß-Egal-Fraktion den Befürwortern des „Schäuble-Katalogs“ immer wieder das Argument mit dem Richtervorbehalt gebracht.

Das soll im Grunde besagen, dass ein unbescholtener Bürger ja meist vor solchen umfassenden und tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahmen dadurch geschützt werden soll, dass zunächst ein Richter die Sachlage prüfen und die Aktion mit seinem Karl-Otto genehmigen muss. Das grenzenlose Vertrauen der Leute, die nicht müde werden, zu behaupten, wer nichts zu verbergen oder sich nichts vorzuwerfen habe, habe ja auch nichts zu befürchten, in unser Rechtssystem müsste dann durch die heutige Veröffentlichung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 18. April dieses Jahres nachhaltig erschüttert werden.

Darin geht es um die telefonische Abhörmaßnahme gegen einen Strafverteidiger, die darauf abzielte, den Aufenthaltsort seines Mandanten ausfindig zu machen. Diese Maßnahme ist von einem Amtsrichter genehmigt und die Beschwerde dagegen in zwei Instanzen abgewiesen worden. Wohlgemerkt: in zwei Instanzen!

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt aber klar und deutlich gemacht, dass die Maßnahme eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Absatz 1 Grundgesetz) und der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz) darstellt. Warum das ein popeliger Amtsrichter und sogar ein Richter an einem Landgericht nicht erkennen konnten (oder wollten), darüber kann man nur mutmaßen. Dass solche Gerichtsentscheidungen aber nicht gerade dazu beitragen, diesem Rechtsstaat noch das nötige Vertrauen entgegenzubringen, sollte jedem klar sein.

Immerhin, noch haben wir ein Bundesverfassungsgericht, das höchstinstanzlich zur Räson rufen kann, was aber auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss sein kann, wenn entweder das Kind schon in den Brunnen gefallen ist (die Abhörmaßnahme hat immerhin stattgefunden) oder ein Beschwerdeführer nicht die nötige Energie oder das nötige Kleingeld aufbringen kann, durch alle Instanzen hindurch sein Recht durchzusetzen.

Donnerstag, 24. Mai 2007

Alufolie

Solltet ihr euch zum nächsten oder übernächsten Backen von Weihnachtsplätzchen mit dem notwendigen Material im Supermarkt eindecken wollen, wundert euch bitte nicht, wenn das Regal, in dem ihr bisher immer die Rollen mit der Aluminiumfolie gefunden habt, dann leer ist.

Nachdem der Bundestag heute mit den Stimmen der großen Koalition die Speicherung von Fingerabdrücken auf den RFID-Chips in Reisepässen beschlossen hat, ist für Deutschlands mündige Bürger die grundgesetzlich garantierte Reisefreiheit nur noch so lange nicht eingeschränkt, wie das Einwickeln des Reisepasses in Alufolie noch nicht in das Strafgesetzbuch Einzug gehalten hat.

Ja, noch darf man versuchen, das unberechtigte Auslesen biometrischer Daten wie der Fingerabdrücke durch das Einwickeln des Passes in Alufolie zu verhindern. Schließlich macht das der BKA-Chef Jörg Ziercke auch (noch) so:

„Augen zu und durch“, sei das Motto der großen Koalition, monierte dagegen die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz. Man müsse den E-Pass in Alufolie einhüllen, um ihn vor ungerechtfertigtem Auslesen zu schützen. Dies handhabe selbst der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) so.

Also, ich fange dann schonmal an, Alufolie zu horten. Ich hoffe, dass die Folie in den Läden der Umgebung hier am Samstag nicht schon ausverkauft sein wird.

Dienstag, 22. Mai 2007

Fliegende Augen

Es ist noch gar nicht so lange her. Ich saß vor meinem Fernseher, das Programm war auf WDR eingestellt, es lief die Sendung „Hart aber Fair“. Darin ein Beitrag über eine englische Kleinstadt, Middlesborough, in der es mittlerweile völlig normal ist, bei unsozialen Verhaltensweisen von Kameras beobachtet und Lautsprechern zurechtgewiesen zu werden. 1984 ist ja auch schon lange vorbei und es wird Zeit, dass die Visionen Wirklichkeit werden.

Ich ließ also diese Bilder auf mich einwirken und starrte fassungslos in die Röhre. Da erklang wie aus weiter Ferne eine Stimme. Sie sagte zu mir: Lächle und sei froh, es könnte noch schlimmer kommen.

Und ich lächelte, und ich war froh. Und dann kam es schlimmer.

Dienstag, 22. Mai 2007

Asymmetrische Bedrohung

In Bonn findet derzeit der 10. IT-Sicherheitskongress statt. Das ist doch wieder ein gefundenes Fresschen für unseren lieben Bundesminister des Inneren, der ja bekanntlich jeden Furz und sonstige Gelegenheit nutzt, Werbung für seine repressiven Maßnahmen gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu machen, in der Hoffnung, dass seine Gegner irgendwann entnervt aufgeben und ihn einfach machen lassen.

Diesmal warnt er vor einer „massiven Zunahme von asymmetrischen Bedrohungen im Internet“. Die Angriffe seien zunehmend darauf ausgerichtet, Regierung und Wirtschaft auszuspionieren.

Jetzt kapier ich das endlich auch mal. Er sieht also in der Spionage über das Internet eine asymmetrische Bedrohung, das heißt die pösen Pupen haben ihm seiner Meinung nach etwas voraus: Sie können ihn und das deutsche Volk ausspionieren – und Rolli-Wolli™ darf selber nicht. Also muss er die Symmetrie wiederherstellen und selbst das deutsche Volk (und vielleicht auch den einen oder anderen bösen Buben) ausspionieren. Auge um Auge. Zahn um Zahn.

Merkt der Typ eigentlich noch, was er da faselt? Einmal mehr liefert er hier den Beweis für seine Unzurechnungsfähigkeit. Weil irgendwelche bösen Menschen davon abgehalten werden müssen, unsere Computer unbemerkt auszuspionieren, will Wolfgang die gesetzliche Erlaubnis für die unerkannte Verbreitung eines Programms haben, mit dem man unsere Computer unbemerkt ausspionieren kann.

Jeder andere wäre spätestens jetzt von einem Sachverständigen in eine Klapse eingewiesen worden. Ist nur die Frage: Wo bleibt dieser Sachverständige?

Freitag, 18. Mai 2007

Zu Hause

Letzten Montag lief in der ZDF-Reihe „Das kleine Fernsehspiel“ ein Film von David Dietl zum Thema „Agenda 2020 – Wie werden wir leben?“. Der Titel des Films: „Auf Nummer Sicher?“ Leider lief dieser erst sehr spät, nämlich nach Mitternacht, aber auch wenn man mutmaßen möchte, dass das Methode gewesen sein könnte, habe ich mir doch sagen lassen, dass „Das kleine Fernsehspiel“ wohl auf diesem Sendeplatz unabhängig vom Thema seinen Stammplatz haben soll.

Der Film handelt von einer Auftragsjournalistin und alleinerziehenden Mutter, die nach langer Zeit mal wieder einen Auftrag bekommt, in dem es darum geht, einen Werbefilm für die RFID-Lobby zu produzieren. Doch während ihrer Recherchen passieren Dinge, die sie das Hobby ihres Vaters, in der Stasi-Geschichte herumzustochern, neu bewerten lässt, und die sie dazu veranlassen, selbstständiger über die Gefahren eines Überwachungsstaates und die Wege dahin nachzudenken.

Gestern habe ich mir die Aufzeichnung von Montag angesehen und bin erschüttert. Nicht, weil mir die Inhalte, um die es in diesem Film geht, so neu wären. Das sind sie nämlich nicht. Sondern weil der Regisseur es erstaunlich gut geschafft hat, die ganzen Argumente gegen die zunehmende Überwachung so in einem Film zu verpacken, dass auch Zuschauer ohne entsprechendes Hintergrundwissen auf spannende Weise für die Thematik sensibilisiert werden.

Ich kann euch nur den Tipp geben: Sollte dieser Film jemals irgendwo wiederholt werden, schaut ihn euch an! Ich habe mich immer gefragt, wie man auf jenes Totschlagargument der Vollpfosten antworten soll, die von sich behaupten, sie hätten ja „nichts zu verbergen“. Dieser Film selbst liefert nicht die Antwort, er ist sie. Das macht das ganze für mich natürlich nicht einfacher, denn ich kann schlecht Kopien des Films auf VHS oder DVD mit mir rumschleppen, und jedem, der mir gegenüber behauptet, Schäubles Wahnsinn diene doch nur unserer Sicherheit, als Antwort ein Exemplar in die Hand drücken und sagen: „Hier! Anschauen!“

Nichtsdestotrotz habe ich es kürzlich bei einer Betriebsveranstaltung geschafft, einen Kollegen nach diesem Spruch so mit Argumenten zuzuschütten, dass er mit den Worten: „Oh, ich muss ja schon los!“ das Weite gesucht hatte. Die Scheuklappen, die bei seinem überstürzten Aufbruch hinter ihm her wehten, waren nicht zu übersehen. Meine Strategie in dieser Argumentation war es, aufzuzeigen, dass die Behauptung, wer nichts zu verbergen habe, der habe auch nichts zu befürchten, ja impliziere, dass man dem Staat bedingungslos vertrauen könne. Als ich dann aufzeigte, wie leicht man in der Bürokratie Opfer von Verwechslungen werden kann, und dazu noch einmal in Erinnerung rief, dass das BKA trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs weiterhin Online-Durchsuchungen durchführte, gab mein Gesprächspartner auf oben beschriebene Weise auf. Ich werte das als Erfolg, denn so oder so hat er sich gedanklich mit dem Thema mehr auseinandersetzen müssen als einfach nur ein gedankenloses „Ich hab nix zu verbergen“ dahinzuplappern. Aber ich schweife ab…

Zwei Dinge haben mir an dem Film nicht gefallen, und das will ich hier, da ich Werbung für ihn mache, gesondert anmerken. Zum einen – und das muss ich verraten, sorry – kommt darin ein Mann vor, der aus dem Jahr 2020 stammend durch die Zeit gereist ist. Scheinbar hat der Autor keine andere Möglichkeit gesehen, die Protagonistin zu ihrer gedanklichen Kehrtwende zu motivieren, als einen utopischen Zeitreisenden einzubauen, der glaubhaft aufzeigt, wohin uns die Einführung von biometrischen Pässen und zentralen Bürgerdateien bringen wird.

Zum anderen wird an mehreren Stellen behauptet, die implantierbaren RFID-Chips enthielten gleichzeitig GPS-Module zur satellitengestützten Lokalisierung. Das ist – zumindest nach heutigem Stand der Technik – Humbug. Das bedeutet nicht, dass man heutzutage nicht geortet werden kann, aber das geschieht nicht über RFID. Das geschieht über das Handy, das mittlerweile so gut wie jeder eingeschaltet mit sich herumschleppt.

Diese beiden Punkte – Zeitreisen und GPS per RFID – könnten bewirken, dass ein Zuschauer die Glaubwürdigkeit auch der restlichen Fakten des Films in Frage stellt. Und das wäre kontraproduktiv.

Schön auch ein Zitat des Innenpolitikers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl, das in den Film übernommen wurde und von dem ich bis gestern nicht wusste, dass und von wem es ausgesprochen wurde. Da mich das aber derart vom Hocker gerissen hat, muss ich das hier thematisieren, obwohl es schon ein Jahr alt ist. Heise berichtete am 28. Juni letzten Jahres im Zusammenhang mit einem Datenschutzsymposium:

Oppositionspolitikerinnen zeigten sich auf dem Datenschutzsymposium äußerst skeptisch gegenüber der Regelung für die ePässe und den geplanten Ausweitungen im Bereich der Personalausweise. „Ich möchte bei internationalen Reisen nicht, dass in Staaten ohne Schutzgarantien mein Fingerabdruck ausgelesen wird und ich jede Möglichkeit verliere zu erfahren, was damit passiert“, betonte die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar. […] Uhl begegnete den Sorgen Stokars vor dem unerwünschten Auslesen der Passdaten auf Reisen dagegen mit der Aufforderung: „Dann bleiben Sie halt zu Hause.

So viel also zum Thema Reisefreiheit und Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ich könnte kotzen. Echt.

Mittwoch, 9. Mai 2007

Interview

Wow. Ich stehe immer noch unter dem Eindruck eines Interviews, das ich gerade gelesen habe.

Ich habe ja kürzlich schon einmal auf einen Kommentar bei Spreeblick verwiesen, in dem ein paar Anmerkungen eines Technischen Direktors eines Web-Hosters nachzulesen waren. Malte von Spreeblick hat besagte Person, die aber selbst anonym bleiben will, ausfindig gemacht und ihm in Form eines Interviews die Möglichkeit gegeben, etwas ausführlicher zum Thema Vorratsdatenhaltung, technische Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden und Hintergrundwissen der entscheidenden Politiker zu referieren.

Besonders starker Tobak war für mich dieser hier vollständig zitierte Abschnitt:

SB: Welche technischen Kenntnisse müssten bei den Behörden vorliegen, um das Abgehörte auszuwerten?

CTO:Es mangelt vor allem an zwei Dingen: Erstens KnowHow. Was bedeutet der ganze Kram in den Logfiles überhaupt? Wie ist zum Beispiel eine Maillog auszuwerten, was bedeutet der Kram in einem E-Mail-Header? Das ist ja nicht trivial. Viele Leute bei den Ermittlungsbehörden (und vor allem auch in der Politik) denken, das sei so ähnlich wie Telefon. „Um 16.34 hat Anschluss X mit Anschluss y telefoniert und das Gespräch hat 7 Minuten gedauert.“

Nur: So funktioniert Internet nicht. Viele Polizisten verstehen zum Beispiel nicht, dass man gar nicht sicher sagen kann, wie lange sich jemand eine Webseite angesehen hat, dass die Tatsache, dass ein Mailserver ein Mail empfangen hat, noch nicht heißt, dass sie jemandem zugestellt wurde oder dass sie jemand gelesen hat (um nur mal 2 häufige Probleme zu nennen), vielfach wird nicht einmal erfasst, wer überhaupt zu fragen ist.
Bei uns gehen Anfragen ein, die klar an den Leitungsprovider des Kunden gerichtet sein müssten, und nicht an den Hoster.

Die Politiker scheinen mitunter noch wesentlich weniger zu kapieren, wie die Technik funktioniert, daher sind die Gesetze oft so lächerlich weltfremd.

Wir hatten auch schon Fälle, wo Leute bei uns im Büro standen und mal eine Festplatte eines Kundenrechners beschlagnahmen wollten, nur um dann festzustellen, dass es bei einem Shared Webhosting „die Festplatte des Kunden“ nicht gibt, sondern die Daten überall verstreut rumliegen, die Datenspeicherinstallation außerdem irgendwo ganz anders in Deutschland steht UND man einen Lastwagen brauchen würde, um das Ganze zu transportieren.

Also KnowHow wäre eine Sache.

Außerdem mangelt es an Tools. Es gibt bei keiner mir bekannten Polizeistelle Rechner, die in der Lage wären, ein 4 GB Logfile einzulesen und nach Einträgen zu durchsuchen, oder Software, die Apache-Logfiles auswerten kann oder Sniffer, die IP-Mitschnitte interpretieren und aufbereiten könnten. Besonders die laut Datenvorratshaltung aufzuhebenden IP-Verbindungsdaten sind ja riesige Mengen. Wir reden hier von TERAbyte Daten pro Halbjahr. Wer soll denn 2 Tera IP-Logs eines fraglichen Zeitabschnitts nach einer bestimmten Kommunikation durchsuchen? Selbst wir hätten da im nachhinein durchaus Probleme. Davon, dass irgendeine Polizeistelle das kann (außer dem BKA eventuell) kann überhaupt kein Rede sein. Am Ende wird es ein Ergänzungsgesetz geben, das UNS verpflichtet die Auswertung vorzunehmen. Vermute ich mal. Natürlich kostenlos.
(Am Rande: was kostet es, die ganzen Daten aufzuheben? EINEN HAUFEN SCHOTTER. Einen großen Haufen. Wer zahlt? Erst die Wirtschaft und dann der Kunde.)

Ich kann nur empfehlen, den Rest auch zu lesen. Auch beziehungsweise insbesondere dann, wenn du auch der Meinung bist, du hättest nichts zu verbergen.

Dienstag, 1. Mai 2007

Gegen Terror-Ehen

Das Thema Überwachung wird immer abstruser und kaum einer merkt’s. Nach einem Bericht auf Heise Online hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg am 25. April die Video- und GPS-Überwachung eines Ehepaares für unzulässig erklärt, die die Hamburger Ausländerbehörde anordnen ließ, um eine mögliche Schein-Ehe aufzudecken.

Das Gericht sah dabei eindeutig die Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz)) verletzt.

Merkt ihr was? Verfassungswidrige Ermittlungsmethoden, angetrieben durch den immer mehr um sich greifenden und von 70 Prozent der Bundesbürger, die ja angeblich nix zu verbergen haben*, befürworteten Überwachungswahn, der uns doch angeblich vor dem Terror dieser Welt schützen soll.

Vielleicht habe ich ja gepennt, als in der Schule im Politikunterricht erklärt wurde, warum eine nicht nachzuweisende Schein-Ehe ein Akt des Terrors sein soll. Wer weiß das schon so genau?

*) Dazu muss ich dann doch gleich wieder ein Anekdötchen erzählen, das mir vor kurzem widerfahren ist. Ich werde auch Persönlichkeitsrechte wahren und keinen Namen nennen, obwohl ich genau weiß, dass die Person, um die es hier geht, garantiert nie in dieses Blog stolpern wird – und wenn doch, wird derjenige nach dem zweiten Artikel den Browser wieder fluchtartig schließen (so viel zum Thema Zielgruppenproblematik).

Über unsere Tochter haben wir eine andere kleine Familie kennengelernt (was ja zwangsläufig so kommt) bei der ich letzte Woche wieder kurz zu Besuch war, weil meine Tochter dort länger zu Besuch war und abgeholt werden sollte. Während ich also wartete, während meine Tochter sich Schuhe und Jacke anzog, was erfahrungsgemäß schonmal dauern kann, unterhielten wir uns so über unsere Jobs und nebenher lief im Fernsehen irgend so eine Privatsender-Nachrichtensendung. Von dort schwemmten plötzlich Bilder ins Wohnzimmer mit Hundertschaften von Polizisten, die in Baden-Württemberg Straßensperren errichteten und mit der Waffe im Anschlag oder der Hand am Halfter Fahrzeugführer auf der Suche nach dem Mörder dieser bedauernswerten jungen Bereitschaftspolizistin überprüften.

Ohne zu dieser Geschichte mit dem Polizistinnenmord jetzt eine Meinung manifestieren zu wollen, ließ ich geistesabwesend eine Bemerkung über diese Übermacht von P10s fallen, woraufhin aus Richtung des Vaters der Spruch kam: „Ich hab kein Problem damit, wenn es unserer Sicherheit dient.“ Da war es, das Stichwort. Wie ein pawlowscher Reflex entwich mir dann: „Und du hast doch bestimmt auch nichts zu verbergen?“ Das war ein Fehler.

Ich durfte mir einen Fünf-Minuten-Monolog über seine untadelige Vergangenheit anhören. Ein leeres polizeiliches Führungszeugnis (hab ich auch, aber ich weiß auch, wieviel das wert ist), keine Leiche im Keller, nie Steuerhinterziehung, immer lieb und brav. Wie gesagt: Ich wollte nur meine Tochter abholen und hatte gar kein Bock auf Grundsatzdiskussionen. Ich merkte nur kurz an, dass es ja am Ende gar nicht seine Entscheidung sei, ob er was zu verbergen habe, aber das war zu tiefgründig für ihn. Ich erntete nur Staatshörigkeit par excellence. Also forcierte ich den Aufbruch und ließ das Thema auf sich beruhen.

Ich habe ihn in diesem Zusammenhang nicht auf sein DVD-Regal aufmerksam gemacht, aus dem mich schätzungsweise 90 Prozent selbstgespritzte Tinten-Cover-Rücken anblitzten. Ich bin einfach nicht schlagfertig genug. Andererseits, ich hätte schon gerne mal wieder gesehen, wie ein Gesicht weiß wird, wenn ich mit einem Wink auf dieses Regal von Schäubles Online-Durchsuchung anfange. Aber wahrscheinlich hätte er den Zusammenhang nicht einmal kapiert.

Sonntag, 29. April 2007

SINA-Boxen

Jaja, da macht man mal ein paar Tage „blau“ und kommt erst nachträglich dazu, die ganzen Feeds abzugrasen, die man so abonniert hat, schon entdeckt man mit zwei Tagen Verspätung einen Kommentar zum Thema Online-Durchsuchungen bei Spreeblick:

Die nächste Frage, wo wollen sie denn überhaupt mit den ganzen Daten? Hier, Freund von mir ist CTO [Technischer Direktor, Anm.] bei einem der größeren ISPs [Internet Service Provider, Anm.] in Deutschland, der mailte mir das neulich:

„Aus diesem Sektor gibts nur Bullshit [Bullenscheiße, Anm.]. Schon die Vorratsdatenhaltung ist, mal angenommen sie sei legitim oder von uns gewollt, rein technisch kaum handhabbar. Die Datenmengen sind einfach zu gross.

Den Rest dieses Kommentars, den ihr euch unbedingt durchlesen solltet, findet ihr dann hier.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: