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Mittwoch, 12. September 2007

Wie er im (Strafgesetz-)Buch steht

Juristen sind schon eine Spezies für sich. Das behauptet übrigens auch der derzeit genialste politische Kabarettist Volker Pispers in seinem Programm „Bis neulich“, der darin sagt, dass man sein Gehirn schon ein gewaltiges Stück verdrehen können müsse, um Jura studieren zu können. Und wie man über Nichtjuristen landläufig behauptet: „Wer nichts wird, wird Wirt“, so heißt es von Juristen, dass sie letzten Endes in der Politik landen, wenn sie zu sonst nix fähig sind. Das kann man von dem „Lieblingsanwalt“ in Computerkreisen von scheinbar adeligem Geblüt nicht behaupten. Der wurde nicht Politiker, sondern straffällig.

Laut Wikipedia begann alles Mitte der Achtziger, als besagter Rechtsanwalt gegen Asterix-Comics zu Felde zog, die von Fans mit neuen, teilweise politischen Texten versehen unters Volk gebracht wurden.

Anfang der Neunziger ging es weiter mit Abmahnorgien hauptsächlich gegen Schüler und Studenten, die damals ob des noch nicht ausgebildeten Unrechtsbewusstseins bezüglich der rechtswidrigen Kopien von Computerprogrammen (populistisch „Raubkopien“ genannt) fleißig und arglos Listen mit Tauschmaterial an wildfremde scheinbare tauschwillige Mädchen namens Tanja verschickten.

Es folgten Abmahnwellen gegen Privatpersonen und Händler, die mit Produkten handelten, die mit ihrem Namen gegen bestehende („Tricon“) oder auch nur scheinbare Markenrechte („Explorer“) verstoßen haben sollen.

Kurz gesagt: Wenn in heutiger Zeit eine Justizministerin des Bundes tatsächlich schon öffentlich darüber nachdenkt, die Gebühren für Abmahnungen von Privatpersonen, die sich derzeit noch nach dem – meist großzügig geschätzten – Streitwert richten, auf fünfzig Euro zu deckeln, dann ist das nach Meinung der meisten Fachleute aus der IT-Branche zu einem großen Teil dem fragwürdigen Handeln besagten Juristen zu verdanken: Günter Freiherr von Gravenreuth.

Freiherr von Gravenreuth stellt für viele seiner Kritiker die Personifikation des geld- und publicitygierigen Abmahnanwaltes dar. Tatsächlich hatte er aufgrund eigentümlicher Mandate teilweise massenhafte Abmahnungen zu versenden, die auch unter Juristen umstritten waren. (Quelle: Wikipedia.de)

Demnach ist die Freude in der Welt der Computerfachleute heute groß, da nun bekannt wurde, dass besagter Scheinadelige wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde.

Und auch ich kann mich nicht so richtig zurückhalten, zu sagen: Es scheint zumindest noch einen Funken Gerechtigkeit in dieser Welt zu geben.

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