Samstag, 4. August 2007
Hier- und dazulande
Wenn hierzulande die Diskussion um neue Anti-Terror-Gesetze, Bespitzelungen, Vorratsdatenspeicherung, Große Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen hohe Wellen schlägt, sind die Befürworter dieses ganzen seit 23 Jahren überfälligen grundrechtsfeindlichen Gedöns schnell mit dem Argument bei der Sache, es gäbe da ja immer noch den Richtervorbehalt. Das heißt, da ist rechtsstaatlich immer noch ein Richter als Bollwerk zwischen Verdachtsmoment und Unschuldvermutung, der (in letzter Zeit etwas zu häufig ohne genauere Prüfung) für solche Grundrechte einschränkenden Maßnahmen seinen Karl-Otto unter ein Dokument setzen muss.





