Mittwoch, 18. April 2007
Amtseid
Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie:
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. […]
Der Amtseid lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Auch Herr Dr. Wolfgang Schäuble hat diesen Amtseid geschworen. Darf man gegen ihn jetzt Anzeige erstatten? Wenn ja, eher wegen Meineids oder doch eher wegen Hochverrats?






2 Kommentare:
leider weder noch. der amtseid ist im grunde nur eine symbolische handlung und nicht mit einem eid vor gericht vergleichbar.
Schäuble muss weg - Linksammlung
Nur mal ein kleiner Abriss von dem, was man in Suchmaschinen zu unserem Reichspolizei- Bundesinnenminister findet:
Zwei Cent - Amtseid
Hildi - Hinweis auf Art. 20 GG
Hail Discordia! - Schäble und der Verfolgunswahn
m.arschflugkörper…