Montag, 5. März 2007
MP3s sind nicht illegal
Schon wieder Thema Vorratsdatenspeicherung. Gemäß einem kürzlich vorgestellten Gesetzentwurf, der jetzt noch durch den Bundesrat muss, sollen die Internet-Zugangsanbieter unter anderem gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Verkehrsdaten von Online-Diensten (also welche IP-Adresse man bei der Einwahl vom Provider zugewiesen bekommen, oder welche E-Mails man empfangen oder versandt hat) über einen festgesetzten Zeitraum speichern. Diese Daten sollen zur angeblichen Sicherung von Eigentums- und Urheberrechten leichter abgefragt werden dürfen.
Heute hat sich der Rechtsausschuss des Bundesrats mit dieser Thematik beschäftigt und dabei unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ihm die geplante Regelung nicht weit genug geht.
So fordern die Rechtsstaatverächter und In-Schäubles-Fußstapfen-Treter eine deutliche Verschärfung der Vorlage. Die Hansel wünschen zum Beispiel, dass der Richtervorbehalt bei Auskunftsansprüchen Dritter (gemeint sind hier so „Institutionen“ wie z.B. die Musikindustrie) wegfällt.
Ja… noch mal gaaaanz laaaangsaaaam zum Mitlesen: Jeder popelige auf maximalen Gewinn ausgerichtete Musikverlag soll nach diesen Wünschen ohne die ausdrückliche Genehmigung eines den Rechtsstaat sichernden Amtsrichters von den Providern Auskunft darüber verlangen (und bekommen!) dürfen, welchem Benutzer welche IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit zugeteilt war. Nur, weil diese auf maximalen Gewinn ausgerichtete Firma behauptet, dass unter einer bestimmten IP-Adresse angeblich eine das Urheberrecht verletzende MP3-Datei in einer Tauschbörse aufzufinden war.
Ob die Datei wirklich da war, ob die vielleicht nur „Madonna.mp3“ hieß, weil dort jemand ein selbst gehaltenes und aufgezeichnetes Referat über Madonnen-Statuen abgelegt hat, ob die IP-Adresse vielleicht nur geraten war (und der User seine selbstgekaufte CD nur als MP3 archiviert aber gar nicht im Internet angeboten hat) oder ob bei der Übermittlung der IP-Nummer an den Provider ein unglücklicher Zahlendreher passiert ist – eine den ganzen Trubel kontrollierende Instanz in Form eines Richters soll jetzt auch noch gänzlich weg fallen.
Nur, damit wir uns klar verstehen: Selbst wenn die Forderungen des Bundesrats nicht umgesetzt würden, wäre dieses Gesetz immer noch hochgradig änderungsbedürftig. Sonst könnte noch jemand auf die Idee kommen, mit diesem bundesrätischen Ablenkungsmanöver die Hemmschwelle für das, was man dem Verbraucher aufbürden kann, noch weiter zu senken, damit er am Ende mit „nur“ dem, was Brigitte Zypries sich schon an Gemeinheiten hat einfallen lassen, doch wieder zufrieden ist.
In dem Entwurf enthalten ist zwar eine Regelung, die die Gebühren für die Abmahnung nicht-geschäftsmäßiger Verstöße auf 50 Euro deckeln soll, aber es fehlt definitiv noch die – im ursprünglichen Entwurf noch vorhandene – Bagatellklausel, die geringfügige Urheberrechtsverstöße duldet und dem Familienvater mit 10 illegal beschafften MP3-Dateien auf der Platte zivil- und strafrechtliche Konsequenzen in Form von 4-stelligen Euro-Beträgen erspart.
Hauptsächlich wird die Forderung vom Bundesrat damit begründet, dass schon heute eine unverhältnismässig hohe Zahl an Urheberrechtsverstößen bei den Gerichten für eine Erlahmung des sonstigen Tagesgeschäfts sorge und mit einer außerordentlichen Zunahme nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erwarten sei. Das könnte man den Gerichten nicht zumuten.
Soso, warum schafft man dann einfach den Rechtsstaat ab, statt die Gesetze mal wieder Grundgesetzkonform zu formulieren und dafür diejenigen Urheberrechtsverletzer zu jagen, die der Musikindustrie wirklich Schaden zufügen, indem sie – teilweise mit satten pekuniären Gewinnen – digital kopierte Musik in großem Stil und Mafia-ähnlich vertreiben?
Sich selbst hat die Musikindustrie mit dieser außerordentlich erfolgreichen Lobby-Arbeit jedenfalls mehr geschadet als genutzt. Ich habe in den letzten sechs Jahren ganze zwei Musik-CDs gekauft – im Radio läuft genug Mainstream-Mucke. Und wenn sich da nicht bald was an diesem Konsumenten-schädlichen Verhalten ändert, wird meine nächste CD mindestens weitere zwei Jahre oder länger auf mich im Laden warten müssen.





