Dezember 2006. Man schlendert gemütlich mit Kind und Kegel über den Weihnachtsmarkt. Kind quengelt, will was Süßes, Papa kauft einen kandierten Apfel und will bezahlen. Er greift in seine Tasche und – oh Schreck! Die Brieftasche ist nicht da! Verloren oder wahrscheinlich sogar gestohlen.
Nachdem der erste Schock sich gelegt hat, geht das Nachgrübeln los, was denn jetzt alles für wichtige Dinge – vom schnöden Bargeld mal abgesehen – da drin waren. Da wäre zunächst mal die EC-Karte der Hausbank, ein oder zwei Kreditkarten. Dann ist da noch die Kundenkarte zum Rabattpunkte-Sammeln. Vielleicht gibt’s mittlerweile sogar Handys, die so flach sind, dass sie in eine Brieftasche passen – so eins wäre dann auch weg. Naja, und so weiter. Die meisten Menschen schleppen in ihrer Brief- oder Handtasche praktisch ihre gesamte Identität mit sich herum. Kommt so ein Ding dann mal abhanden, geht der Ärger erstmal richtig los. Jede Karte, die möglicherweise zur Inanspruchnahme geldlicher Dienste berechtigt, muss für die weitere Benutzung gesperrt werden, von der Wiederbeschaffung mal abgesehen.
Vor knapp drei Jahren sind ein paar intelligente Menschen auf eine tolle Idee gekommen. Das heißt, vielleicht hatten sie die Idee sogar schon viel früher, aber wirklich öffentlich ins Gespräch gekommen ist sie erst 2004. Es sollte eine zentrale bundesweit gültige Telefonnummer geben, die man in genau diesem Notfall anrufen können soll. Man gibt dort an, welche wichtigen Karten einem abhanden gekommen sind, und dort wird dann eine zentrale Sperrung aller entsprechenden Karten vorgenommen.
Und wie das so ist bei Notfällen, sollte eine entsprechende Nummer auch eine Notrufnummer sein. Analog zu 110 für die Polizei oder 112 für Feuerwehr bzw. Rettungsdienst wäre z.B. die 116 für Kartensperrung in sinnvolle Frage gekommen. Eine Notrufnummer für Notfälle. Praktisch.
Seit gestern geistert ein neuer Vorstoß durch die Presse. Angeblich auf Veranlassung unserer Bundeskanzlerin soll es demnächst (damit ist der Zeitraum der nächsten zwei bis drei Jahre gemeint) eine neue Notrufnummer geben. Eins-Eins-Fünf. Ganz einfach zu merken. Dort kann dann jeder rund um die Uhr anrufen, dem seine Brieftasche gestohlen… äh… Moment mal…
Ach ne. Das ist ja was anderes. Die 115 ist vorgesehen für frustrierte Nachbarn, genervte Autofahrer, verärgerte Passanten, angeekelte Benutzer öffentlicher Toiletten und kinderhassende Rentner in der Nachbarschaft. New York hat sowas auch schon. Na toll, sag ich da nur. Was für ein Vorbild.
„Behörden-Notruf“ nennt sich das ganze dann. Ziel sei es, jedem Anrufer das Blättern im Behörden-Telefonbuch zu ersparen und in Sekunden mit einem Mitarbeiter zu verbinden, der alle nötigen Auskünfte bereit hält.
Na, dann brauche ich ja nur noch zu warten, bis die Nummer endlich geschaltet ist, und dann kann ich sofort dort anrufen und mich über diesen Humbug beschweren. Manche Stadt bietet bereits besondern Bürgerservice im Rahmen von Bürgertelefonen oder gar Bürgerbüros an. Dortmund und Mülheim (Ruhr) werden z.B. schon heute im Dunstkreis dieser Thematik in meiner Tageszeitung genannt. Selbst meine Stadt bietet einen ähnlichen Service. Zugegeben, nur während der Geschäftszeiten, also keineswegs rund um die Uhr. Aber über den Nachbarshund, der immer in unsere Einfahrt kackt, kann ich mich auch tagsüber beschweren, das muss ich nichts nachts um halb Vier machen, wenn ich vor lauter Behörden-Alpträumen mal wieder aus dem Bett gefallen bin.
Für diesen Schwachsinn ist eine dreistellige und somit besonders bevorzugte bundeseinheitliche Rufnummer problemlos schaltbar? Für eine Sache, die in meinen Augen mit wirklichen Notfällen nun wirklich nichts am Hut hat. Oder was fallen euch für Notfälle ein, die in diese Kategorie fielen? Der Nachbar feiert zu lang und ausgiebig, und das regelmäßig mehrmals die Woche? Das ist wohl eher ein Fall für die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung. Ach, man muss irgendwo melden können, wenn man denkt, das Lokal, in dem man zuletzt gegessen hat, verarbeite Gammelfleisch? Was ist dann so schwer daran, die Rufnummer des örtlichen Ordnungsamtes heraus zu suchen? Einen wirklichen Notfall kann ich hier aber nicht erkennen. Ich sehe keinen Fall, für den man eine schnell zu erinnernde und schnell zu wählende einheitliche Nummer braucht. Was immer nicht in den Machtbereich der Polizei fällt, sondern eher mit dem Ordnungsamt der Stadt oder des Landkreises zu tun hat, hat auch ein paar Minuten länger Zeit, mitgeteilt zu werden. Oder nicht?
Damit komme ich nun auf den Papa auf dem Weihnachtsmarkt zurück, der immer noch verzweifelt versucht, sich daran zu erinnern, welche Nummer er denn nun noch mal anrufen musste, um seine Kreditkarte sperren zu lassen. („Die fing mit 069 an, so viel weiß ich noch…“) Denn als es vor gut zwei Jahren darum ging, für einen derartigen Karten-Sperr-Service eine bundeseinheitliche Notrufnummer festzulegen, da war man nicht in der Lage, eine mit Eins-Eins beginnende dreistellige Nummer dafür freizugeben.
116 war für einen derartigen Service vorgesehen. Aus irgendwelchen fadenscheinigen, vorgeschobenen Gründen wurde nichts daraus. Die Regulierungsbehörde hat stattdessen die Nummer „116 116“ dafür freigegeben. Und an diese Nummer erinnerte ich mich, zugegebenermaßen, auch erst wieder, als ich vorhin den verlinkten Artikel auf heise.de für diesen Beitrag herausgesucht und die Nummer darin gelesen habe.
Tja, dann kann der Papa von dem Weihnachtsmarkt ja demnächst den Behörden-Notruf wählen und dort seinen Frust darüber ablassen, dass jemand innerhalb kürzester Zeit sein Konto leer geräumt hat, weil er erst eine halbe Stunde später von zu Hause aus die entsprechenden Kartensperrungen vornehmen lassen konnte. Aber da war die Kreditkarte schon längst bis zum Limit leer gefegt.
Update: Wie ich gerade im Nachhinein gelesen habe, war die Nummer 115 sogar schon einmal als einheitliche Notfallnummer in Benutzung. Und zwar handelte es sich dabei um eine Rufnummer für den Notarzt – in der ehemaligen DDR. Umso ungeschickter, diese Nummer jetzt für diesen Behörden-Frust-Schwachsinn wieder zu beleben.