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Freitag, 22. September 2006

Mit einem Bein im Knast

Ich habe es gestern schon angedeutet: Ich möchte heute meinen Unmut über unsere Justizministerin äußern, die einmal mehr bewiesen hat, dass sie Gesetze für Dinge ausarbeitet, von denen sie keine Ahnung hat, statt sich um die wirklich wichtigen Dinge zu kümmern oder überhaupt mal Volkes Stimme wenigstens wahrzunehmen.

Es geht um den Entwurf einer Änderung des Strafrechts in Bezug auf Datenspionage und Computersabotage - so nenne ich es zumindest. Frau Zypries spricht von Hackern und Datenklau.

Beispielsweise sollen so genannte „Denial-of-Service“-Angriffe bestraft werden können, also das koordinierte Aufrufen eines Dienstes im Internet durch eine große Anzahl an Rechnern zur gleichen Zeit, wodurch der betroffene Server für reguläre Anfragen nicht mehr genug Resourcen besitzt und folglich unerreichbar ist. So weit so gut.

Auch soll künftig bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB). Und da fangen die Bauchschmerzen an. Was bitte ist eine „Sicherheitsvorkehrung“? Doch nicht etwa so etwas wie der Aufdruck „Diese DVD ist kopiergeschützt“, der vor Gericht als „wirksamer Kopierschutz“ gewertet wird, der seit der letzten Urheberrechtsnovelle unter Androhung von Strafe nicht umgangen werden darf?

Ebenso soll das „Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage“ künftig bestraft werden (§ 202b StGB neu). Was ist denn bitte sehr eine „elektromagnetische Abstrahlung“. Ist damit Störstrahlung gemeint, die z.B. von einem Monitor ausgeht, die man - wenn man einschlägigen Hollywood-Streifen wie z.B. „Staatsfeind Nr. 1“ glauben darf - mit entsprechender Ausrüstung abhören könnte? Oder DECT-Telefone, WLAN-Funknetze, Mobilfunk? Oder meint Frau Zypries die armen kleinen Bits, die bei den großen Rotationsgeschwindigkeiten von 7200 Umdrehungen pro Minute moderner Festplatten aus dem Rechnergehäuse geschleudert werden?

Okay, bleiben wir realistisch und gehen vom Offensichtlichen aus: Wenn sich jemand unberechtigt in ein WLAN „hackt“ (räusper), soll er dafür bis zu 10 Jahre hinter Gitter verwahrt werden dürfen. Was ist, wenn Papa „ganz einfach“ und „mit nur einem Klick“ (O-Ton Werbung „1und1“) sein privates WLAN in Betrieb nimmt und dabei ohne es zu merken das (ungesicherte und unverschlüsselte) WLAN des bösen Nachbars mitnutzt? Ich will jetzt nicht wissen, wie der gesunde Menschenverstand dem Familienvater die Dummheit verzeiht und ein Auge zudrückt, sondern was die hiesige Rechtsprechung rechtsstaatlicher Amtsrichter dazu meint. Wenn ich mir nämlich so manches Urteil (nicht nur) aus der IT-Welt ansehe, zweifel ich nicht nur an der Kompetenz der Frau Zypries, sondern auch am Geisteszustand so mancher Richter.

Das mag bis hierhin noch harmlos klingen, aber es kommt noch dicker: Denn nach dem Entwurf sollen auch besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten strafbar sein, insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“ (na klar, Frau Z.), die darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu). Damit werden praktisch jedem sicherheitsbewussten Administrator einer Computeranlage oder eines -Netzwerks die Werkzeuge genommen. Wie soll er, ohne sich dabei strafbar zu machen, seine Anlage absichern können, wenn jegliche Tools, die er zur Überprüfung der Sicherheit einsetzt, ursprünglich dazu entwickelt wurden, „illegalen Zwecken“ zu dienen?

Der große Pferdefuß bei diesem Gesetz ist einfach die unscharfe Formulierung wirklich relevanter Passagen. Das Gesetz lässt einfach viel zu viel Interpretationsspielraum und berücksichtigt bestimmte Anwendungsfälle (z.B. den Sys-Admin, der „Hacker-Tools“ zum Testen der Sicherheit einsetzt) nicht. Ich wage mir gar nicht auszumalen, wie vereinzelte hirnkranke Richter den Gesetzestext angeblich „im Namen des Volkes“ interpretieren und hanebüchene Urteile fällen werden, die jeglicher Auffassung von Recht und gerecht entbehren.

Andersherum frage ich mich, wie Frau Zypries den bösen Buben Bongo Mwabatonga aus Nigeria mit diesem Gesetz dingfest machen will. Sehen wir der Sache mal direkt ins Auge: Glaubt unsere Frau Justizministerin wirklich, mit diesem Gesetz unsere deutschen Netzwerke sicherer zu machen, jegliche Gefahren von ihnen fernhalten zu können? Kann bitte mal jemand die Frau wecken?

Apropos: Das Gesetz soll angeblich die „letzte Lücke“ im deutschen Strafrecht schließen. Aha.
Dann ist das Gesetz, das kostenpflichtige Massenabmahnungen zum Zwecke der Bereicherung von Rechtsanwälten künftig unterbinden soll, also auch schon beschlossen oder zumindest in der Entwurfsphase? Interessant… Allein, mir fehlt der Glaube.

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